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   VG München, 21.04.2008 - M 3 K 07.1323   

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https://dejure.org/2008,75469
VG München, 21.04.2008 - M 3 K 07.1323 (https://dejure.org/2008,75469)
VG München, Entscheidung vom 21.04.2008 - M 3 K 07.1323 (https://dejure.org/2008,75469)
VG München, Entscheidung vom 21. April 2008 - M 3 K 07.1323 (https://dejure.org/2008,75469)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs; Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Meiningen, 13.05.2009 - 2 K 575/07

    Zu den Voraussetzungen für eine Kapitaldienstförderung nach § 8 Abs. 3

    Gelangt die Behörde auf Grund der Abwägung nach Abs. 2 Satz 1 des § 48 ThürVwVfG zu dem Ergebnis, dass das Vertrauen des Betroffenen nicht schutzwürdig sei, hat die Behörde im Regelfall ihr Ermessen dahin auszuüben, dass der Verwaltungsakt zurückgenommen wird (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn. 127; § 48 Abs. 2 ThürVwVfG mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind als ermessenslenkend im Sinne eines "intendierten" Ermessens anzusehen [so VG München, Urt. v. 21.04.2008, M 3 K 07.1323, juris, Rn. 41 zu § 48 Abs. 2 VwVfG unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.06.1997, NJW 1998, 2233 zum Widerruf von Bewilligungsbescheiden]).

    (2) Weiterhin liegt hier kein Fall eines "intendierten" Ermessens in der Hinsicht vor, dass die Behörde auf Grund der Abwägung nach Abs. 2 Satz 1 des § 48 ThürVwVfG zu dem Ergebnis gelangt wäre, dass das Vertrauen des Betroffenen nicht schutzwürdig sei, woraufhin die Behörde im Regelfall ihr Ermessen dahin auszuüben hätte, dass der Verwaltungsakt zurückgenommen wird (vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn. 127; § 48 Abs. 2 ThürVwVfG mit den haushaltsrechtlichen Grundsätzen zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind als ermessenslenkend im Sinne eines "intendierten" Ermessens anzusehen [so VG München, Urt. v. 21.04.2008, M 3 K 07.1323, juris, Rn. 41 zu § 48 Abs. 2 VwVfG unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16.06.1997, NJW 1998, 2233 zum Widerruf von Bewilligungsbescheiden]).

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